Jetzt sanieren
Ab 2029 können Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Unterhaltskosten nicht mehr von den Steuern abziehen. Gleichzeitig werden die Förderprogramme für energetische Sanierungen neu aufgestellt. Wer jetzt plant, profitiert noch von beidem – und erneuert Bad, Küche und Haustechnik am besten in einem Zug.
- Steuerabzug bis Ende 2028
- Förderbeiträge
- Zum Fixpreis
Warum sich eine Sanierung jetzt lohnt
Steuerabzug nur noch bis Ende 2028
Der Bundesrat hat die Abschaffung des Eigenmietwerts auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt. Ab dann entfällt bei selbst bewohntem Wohneigentum auch der Abzug für Unterhaltskosten und Energiesparmassnahmen. Bis und mit Steuerjahr 2028 gilt die heutige Regelung.
- Abzugsfähig sind werterhaltende Arbeiten, etwa der Ersatz von Bad, Küche, Böden, Fenstern oder Heizung
- Die Arbeiten müssen rechtzeitig ausgeführt und abgerechnet sein
- Grössere Umbauten brauchen Vorlauf – deshalb jetzt planen
Förderbeiträge für energetische Massnahmen
Bund und Kantone unterstützen über das Gebäudeprogramm und kantonale Programme unter anderem die Wärmedämmung von Dach, Fassade und Böden sowie den Ersatz fossiler Heizungen, etwa durch eine Wärmepumpe. 2027 gelten die heutigen Bedingungen weiter, ab 2028 folgt ein neues Fördermodell mit strengerer Auswahl der geförderten Massnahmen.
- Das Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden
- Die Beiträge unterscheiden sich je nach Kanton und Massnahme
- Wer die heutigen Bedingungen nutzen will, plant jetzt
Alles aus einer Hand – vom Bad bis zur Gesamtsanierung
Wenn schon saniert wird, lohnt es sich, alles in einem Zug zu erledigen: eine Baustelle, eine Ansprechperson, ein Fixpreis. Förderbedingungen und Termine berücksichtigen wir von Anfang an in der Planung.
- 01
- Erstberatung vor Ort – kostenlos
- 02
- Bestandsaufnahme & Planung
- 03
- Fixpreis-Offerte
- 04
- Fördergesuch vor Baubeginn
- 05
- Ausführung & Bauleitung
Gut zu wissen
Bis wann kann ich Unterhaltskosten noch abziehen?
Nach dem Entscheid des Bundesrats bis und mit Steuerjahr 2028. Ab dem 1. Januar 2029 wird bei selbst bewohntem Wohneigentum kein Eigenmietwert mehr besteuert – im Gegenzug entfällt der Abzug für Unterhaltskosten.
Welche Arbeiten gelten als Unterhalt?
Werterhaltende Arbeiten, zum Beispiel der Ersatz von Bad, Küche, Böden, Fenstern oder Heizung sowie Maler- und Reparaturarbeiten. Wertvermehrende Ausbauten wie ein Anbau zählen nicht dazu. Die Abgrenzung im Einzelfall klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
Wann muss ich das Fördergesuch einreichen?
Immer vor Baubeginn. In vielen Kantonen dürfen die Arbeiten erst nach der Zusage beginnen – sonst verfällt der Anspruch auf den Beitrag.
Werden auch Bad und Küche gefördert?
Förderbeiträge gibt es für energetische Massnahmen wie Dämmung oder Heizungsersatz, nicht für Bad oder Küche. Deren Erneuerung ist aber, soweit werterhaltend, bis Ende 2028 als Unterhalt abzugsfähig – ein guter Grund, beides zu kombinieren.
Wo finde ich die aktuellen Förderprogramme?
Eine Übersicht für Ihre Gemeinde finden Sie auf energiefranken.ch, Informationen zum Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen auf dasgebaeudeprogramm.ch.
Diese Informationen ersetzen keine Steuer- oder Förderberatung. Massgebend sind die Bestimmungen von Bund, Kanton und Gemeinde.
Jetzt Sanierung planen
Wir schauen uns Ihr Haus oder Ihre Wohnung an und sagen Ihnen, was sinnvoll ist, was es kostet und wie der Zeitplan aussieht. Die Erstberatung ist kostenlos.